Aus diesen Töpfen können wir schöpfen

Durch meine jahrelange Tätigkeit in der Verwaltung  einer Senioreneinrichtung, durch meine Ausbildung zur Seniorenassistentin sowie durch persönliche Erfahrungen als pflegende Angehörige  kann ich auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zugreifen. 

Kranken- und Pflegekasse

Die Pflegekassen bieten verschiedene finanzielle Unterstützungen. Gerne führe ich Sie durch diese diversen Möglichkeiten und erläutere Ihnen bei einem persönlichen Gespräch die folgenden  "Töpfe", die Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen zustehen könnten.

  • Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) in Höhe von 125 € monatlich: 

          Voraussetzung: ab Pflegegrad 1

  • Umwidmung von Pflegesachleistungen mind. 3.307 € jährlich: 

          Voraussetzung: ab Pflegegrad 2

  • Verhinderungspflege in Kombination mit der Kurzzeitpflege in Höhe von 2.418 € jährlich :  

          Voraussetzung: ab Pflegegrad 2, pflegebedürftig seit mind. einem halben Jahr

Finanzamt
  • Steuerermäßigung: Wenn Sie Ihren älteren Angehörigen von mir betreuen lassen, können die aufgewendeten Kosten von der Steuer mit 20 Prozent - höchstens bis zu 4.000 € jährlich - absetzen  (§ 35a EStG).
Versorgungsamt
  • Schwerbehindertenausweis: Der Schwerbehindertenausweis bringt viele finanzielle Vorteile, die im Einzelnen das Versorgungsamt erläutert. Ich kümmere mich gerne in Zusammenarbeit mit Ihnen um die Beantragung. Ob und zu welchem Grad eine Behinderung vorliegt, prüft ein medizinischer Gutachter des Versorgungsamtes. Es lohnt sich auf jeden Fall, dieses prüfen zu lassen.

 

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